Brautmoden Für Männer und Frauen, die sich trauen…
Inhaber: Enrico Rechtnitz

Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Für den zwischen Ihnen als Käufer (nachfolgend auch für Käuferinnen verwendet) und uns als Verkäufer abgeschlossenen Kaufvertrag über die Lieferung von Waren gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unserer Auftragsbestätigung.
In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. So können insbesondere Abbildungen und Fotos sowie Farben von der Wirklichkeit abweichen; für Abweichungen bei den Produktabbildungen unserer Lieferanten und Partner übernehmen wir keinerlei Haftung-

Beratung und Anprobe
Beratungs- und Anprobetermine für die Braut sind unverbindlich und in der ersten Stunde kostenfrei.
Für jede weitere Stunde werden 20,- € berechnet, die beim Kauf verrechnet werden.
Anfertigung von Foto– oder Videomaterial von Kleidern während der Anprobe ist nicht gestattet. Erst nach verbindlichem Kauf wird dies erlaubt.

Vertragsabschluss, Bezahlung und Lieferung

    1. Unsere Angebote, insbesondere solche im Internet, stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer dar, bei uns die Ware(n) im Ladengeschäft zu bestellen bzw. zu kaufen.
      Durch die Bestellung des gewünschten Kaufgegenstands in unserem Ladengeschäft gibt der Käufer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
      Der Verkäufer ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Bestelldatum unter Zusendung/Aushändigung einer Auftragsbestätigung in Textform anzunehmen. Die Auftragsbestätigung wird dem Käufer insbesondere durch E-Mail übermittelt oder aber persönlich ausgehändigt. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 2 genannten Frist gilt das Angebot als abgelehnt.
    2. Wir akzeptieren Barzahlung und EC-Zahlung.
    3. Der Kaufpreis ist spätestens mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Der Verkäufer ist berechtigt, Vorkasse – auch in Höhe des vollständigen Kaufpreises – zu verlangen; dies gilt insbesondere bei Maßanfertigungen oder individuellen Anpassungen des Kaufgegenstandes auf Käuferwunsch.

Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Wir behalten uns insoweit vor, auch einen höheren Schaden nachzuweisen.

  1. Die Lieferung/Übergabe des Kaufgegenstands an den Käufer erfolgt in unserem Ladengeschäft. In unseren Preisen sind die Verpackungskosten und die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten; Liefer- und Versandkosten sind in den Preisen jedoch nur enthalten, wenn hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen worden ist.
  2. Der Käufer ist zur Aufrechnung gegen die Ansprüche des Verkäufers nur berechtigt, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, der Verkäufer diese anerkannt hat oder wenn seine Forderungen unstreitig sind. Zur Aufrechnung gegen die Ansprüche des Verkäufers ist der Käufer auch berechtigt, wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend gemacht werden. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn der Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

Gewährleistung

  1. Reklamationen können nur nach sofortiger Beanstandung (bevor die Ware das Geschäft verlässt) akzeptiert werden. Reklamationen für bereits mitgenommene Waren werden nicht mehr entgegengenommen.
    Mit der rügelosen Entgegennahme einer von Ihnen als mangelhaft erkannten Ware erkennen Sie die Beschaffenheit der Ihnen übergebenen Ware als vertragsgemäß an.
  2. Stoff ist ein lebendiger Werkstoff und kann sich trotz sorgfältigster Verarbeitung, auch unter Zugrundelegung gleicher Maße, aus vielerlei Gründen von Fall zu Fall anders verhalten. Es können daher geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform auftreten, die technisch nicht vermeidbar sind. Handelsübliche oder geringe, technische nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs können deshalb nicht beanstandet werden.
    Die Ware sollte bei Übergabe sorgfältig auf Fehler oder Mängel überprüft werden; Mängel und Fehler sind umgehend zu melden. Die Mängel müssen vor Lieferung der Ware angezeigt werden.
  3. Soweit ein von dem Verkäufer zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt, ist der Verkäufer unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
  4. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen.
    Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung
    fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Schadensersatzansprüche wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

Liefertermine / Leistungszeit/ Haftung

  1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
  2. Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei dem Verkäufer oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist – zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Kann das bestellte Kleid aufgrund von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat – z.B. durch Herstelleroder Lieferantenverschulden – nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht geliefert werden, verliert der Kaufvertrag seine Gültigkeit. Der Verkäufer übernimmt hierfür keine über die gesetzliche hinausgehende Gewährleistung oder Haftung.
  4. Im Falle von verspäteten Lieferungen, die vom Käufer zu vertreten sind, können keine Ansprüche gegen den Verkäufer wegen der Verspätung geltend gemacht werden. Für Änderungen der Größe und oder der Maße der Kundin am Tage der Lieferung im Vergleich zu den im Bestellschein aufgeführten Größen und Maßen, kann der Verkäufer nicht haftbar gemacht werden. Der Verkäufer kann nicht für unwesentliche Änderungen hinsichtlich Farben, Drapierungen, Spitze; Verzierungen und Materialien haftbargemacht werden, die zwischen der gelieferten Ware und der zum Zeitpunkt der Bestellung im Geschäft vorrätigen Ware festgestellt werden.
  5. Der Verkäufer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen. Für alle übrigen Schäden haftet er für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
  6. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  7. Wenn der Käufer das bestellte Kleid zum vereinbarten Termin, hilfsweise der gesetzten Nachfrist von 14 Tagen, nicht abholt, befindet er sich in einem „Annahmeverzug“. Das Risiko für eine Beschädigung an dem Kleid geht ab diesem Zeitpunkt auf ihn über. Der Verkäufer hat die Wahl entweder weiterhin die Erfüllung des Vertrages zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten und das Kleid anderweitig zu verkaufen bzw. zu verwenden. In beiden Fällen ist er berechtigt, vom Käufer den Ersatz des Schadens zu fordern, der durch den Annahmeverzug entstanden ist. Des Weiteren erhebt der Verkäufer nach der Ablauf der Nachfrist eine Lagergebühr in Höhe von 5,00 € pro Tag.

Umtausch / Gutschein für Anzahlung bei freiwilliger Vertragsauflösung

  1. Der Umtausch bestellter und ausgesuchter Artikel ist – soweit kein vertragliches Umtauschrecht besteht – ausgeschlossen.
  2. Entfällt der Bedarf an dem vom Käufer bestellten / ausgesuchten Produkt, z.B. infolge eines Ausfalls des Hochzeitstermins, Schwangerschaft etc. berechtigt dies nicht zur Auflösung des Kaufvertrages. Das Verwendungsrisiko trägt, insbesondere bei Maß- bzw. Sonderanfertigungen, allein der Käufer.
  3. Stimmt der Verkäufer einer Vertragsaufhebung zu, ohne dazu vertraglich bzw. gesetzlich verpflichtet zu sein, wird eine bereits erfolgte Anzahlung nicht komplett in bar, sondern nur in Form eines Gutscheins für das Brautmodengeschäft zurückgezahlt. Eine Aufwandsgebühr wird einbehalten. Der Käufer hat die bis dahin im Vertrauen auf die Gültigkeit des Vertrages entstandenen Aufwendungen und Kosten zu erstatten, welche der Verkäufer ohne konkreten Nachweis pauschal in Höhe von 25% des Kaufpreises berechnen darf.

Eigentumsvorbehalt

  1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
  2. Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
  3. Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Verkäufers nicht nachkommt, kann der Verkäufer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Ware durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Verkäufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Leipzig.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl gültig. In einem solchem Fall, werden die ungültigen Bestimmungen durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung am nächsten kommen.

Stand August 2020